bAV AG für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. So will es der Gesetzgeber (§ 1(1) Betriebsrentengesetz). Durch eingesparte Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie einer verpflichtenden Beteiligung des Arbeitgebers werden bereits über 50% der Beiträge finanziert.

blau: Lohnsteuer- und Sozialabgaben-Anteil
gelb: Arbeitgeberanteil
Sie haben zwar einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, einrichten muss diese jedoch der Arbeitgeber. Er bestimmt auch, wie genau die Einrichtung abläuft.
Trotzdem sind Sie nicht auf Gedeih und Verderb dem Handeln Ihres Arbeitgebers ausgesetzt. In einigen Punkten haben Sie ein Mitspracherecht. Eine unabhängige arbeitsrechtliche Beratung ist deshalb unerlässlich.
Hier bietet die bAV AG rechtssichere Lösungen.
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