Pensionskasse
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Trägerschaft wird von einem Arbeitgeber übernommen oder kann auf mehrere Unternehmen verteilt sein. Die Finanzierung erfolgt über Zuwendungen des/der Trägerunternehmen/s und aus Vermögenserträgen.
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf zugesagte Leistungen und können sich mittels Entgeltumwandlung an der Finanzierung beteiligen. Die Leistungen aus der Pensionskassenversorgung werden erst bei Wegfall des Erwerbseinkommens, das heißt grundsätzlich erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze fällig.
Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen können Arbeitnehmer die Beiträge auch aus eigenen Mitteln bestreiten, beziehungsweise aufgrund der gesetzlich zugesicherten Portabilität auf einen Nachfolgearbeitgeber übertragen.
Die Pensionskassen werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Sie sind von den Arbeitgebern unabhängig und daher auch nicht von einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers betroffen.