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Pensionszusage

Die Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, stellt den einzigen unmittelbaren Durchführungsweg der bAV dar, da sich der Arbeitgeber hier verpflichtet, die zugesagte Versorgungsleistung aus eigenem Firmenvermögen zu erbringen.

Diese Art der bAV wird daher auch Firmenrente genannt. Finanziert werden die Zahlungen durch Pensionsrückstellungen, die der Arbeitgeber frühzeitig bildet und in die Bilanz aufnehmen muss. Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Zahlungen der zugesicherten Versorgungsleistungen an die Arbeitnehmer.

Eine Beteiligung des Arbeitnehmers mittels Entgeltumwandlung ist möglich. Eine private Übernahme der bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen erworbenen Anwartschaften mit Fortführung der Beitragszahlung aus eigenen Mitteln ist jedoch nicht möglich. Die bis dahin erworbenen Anwartschaften bleiben aber erhalten, da sie bei Entgeltumwandlung sofort unverfallbar werden.