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bAV AG für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. So will es der Gesetzgeber (§ 1(1) Betriebsrentengesetz). Durch eingesparte Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie einer verpflichtenden Beteiligung des Arbeitgebers werden bereits über 50% der Beiträge finanziert.

bAV AG - Zusammensetzung der betrieblichen Altersvorsorge
rot: Abzug vom Nettogehalt
blau: Lohnsteuer- und Sozialabgaben-Anteil
gelb: Arbeitgeberanteil

Sie haben zwar einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, einrichten muss diese jedoch der Arbeitgeber. Er bestimmt auch, wie genau die Einrichtung abläuft.

Trotzdem sind Sie nicht auf Gedeih und Verderb dem Handeln Ihres Arbeitgebers ausgesetzt. In einigen Punkten haben Sie ein Mitspracherecht. Eine unabhängige arbeitsrechtliche Beratung ist deshalb unerlässlich.

Hier bietet die bAV AG rechtssichere Lösungen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte: