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Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen und durch deren Zuwendungen und aus Kapitalerträgen finanziert. Arbeitnehmer haben gegenüber der Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Er besteht nur gegenüber den Trägerunternehmen.

Arbeitnehmer erhalten diese durch den Arbeitgeber. Da die Unterstützungskasse kein versicherungsförmiger Durchführungsweg ist, haben Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Unternehmen keinen Anspruch, weiterhin Beiträge aus eigenen Mitteln einzuzahlen.

Ziel solcher Unterstützungskassen ist es, Kapital anzusparen beziehungsweise Erträge zu erwirtschaften, aus denen später die Betriebsrenten gezahlt werden.

Ist dies nicht möglich, muss der Arbeitgeber den Rest der zugesagten Betriebsrente selbst aufbringen, da er gegenüber dem Arbeitnehmer eine arbeitsrechtliche Zusage gegeben hat. Wird er zahlungsunfähig, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Zahlungen an die Arbeitnehmer.