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Pensionsfonds

Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen garantieren. Der Fonds wird durch Zahlungen des Arbeitgebers finanziert. Arbeitnehmer können sich mittels Entgeltumwandlung beteiligen.

Auch beim Pensionsfonds ist eine Weiterführung durch den Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Unternehmen beziehungsweise aufgrund der gesetzlich zugesicherten Portabilität eine Übertragung auf einen Nachfolgearbeitgeber möglich.

Die Träger der Pensionsfonds können die Geldanlage freier auswählen als beispielsweise Pensionskassen. Ein möglicher Vorteil sind höhere Renditen, die jedoch auch mit einem größeren Risiko des Verlusts einhergehen. Die Pensionsfonds werden durch die BaFin kontrolliert.

Bei Pensionsfonds ist nur eine maximale 30-Prozent-Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn möglich.

Zur Absicherung der Beiträge im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind Pensionsfonds beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Der PSVaG ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei Insolvenz. Er übernimmt die Rentenzahlungen, falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig werden sollte. Durch die Beitragspflicht zum PSVaG entstehen allerdings zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber.