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Direktversicherungen

Direktversicherungen sind Lebensversicherungen, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Im Versicherungsfall, beispielsweise bei Erreichen der vereinbarten Altersgrenze, stehen dem Arbeitnehmer die Leistungen aus dem Vertrag direkt gegen den Versicherer zu.

Die Beiträge können entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer allein getragen oder zwischen ihnen aufgeteilt werden. Bei Entgeltumwandlung ist der Arbeitnehmer gesetzlich sofort unwiderruflich bezugsberechtigt.

Der Arbeitnehmer kann die Beiträge bei Ausscheiden aus dem Unternehmen auch mit eigenen Mitteln fortzahlen beziehungsweise aufgrund der gesetzlich zugesicherten Portabilität auf einen Nachfolgearbeitgeber übertragen.